Mittlerer Schulabschluss (MSA) in Berlin

Am Ende der 10. Klasse wird an allen Sekundarschulen in Berlin der Mittlere Schulabschluss (MSA) erworben. Dieser setzt sich zusammen aus vier benoteten Bestandteilen:

  • den Jahrgangsnoten der Jahrgangsstufe 10
  • drei zentralen schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache
  • einer mündlichen Prüfung in der ersten Fremdsprache
  • einer Präsentationsprüfung in einem Fach, welches nicht schriftlich abgeprüft wird.

Neu (ab dem Schuljahr 2023/24): Es gelten wieder die Bedingungen und Prüfungsformate aus der
Zeit vor der Pandemie, d. h. im MSA werden wieder alle Kompetenzbereiche abgefragt und es gibt keine zusätzliche Bearbeitungszeit.

Über MSA und eBBR in Berlin und Brandenburg

Mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10

In Berlin wurde 2006 die Prüfung zum MSA nach der 10. Jahrgangsstufe eingeführt.

Ein bestandener MSA weist nach, welche Kompetenzen man während der Sekundarstufe I erworben hat. Schülerinnen und Schüler, die den MSA erhalten, erfüllen die Standards, auf die sich alle Bundesländer geeinigt haben.

Seit dem Schuljahr 2010/11 werden die Aufgaben für den MSA gemeinsam mit Brandenburg entwickelt.
Hier werden die Aufgaben zum Erwerb der Fachoberschulreife genutzt.

Neu (ab 2024): Ab dem Schuljahr 2023/2024 entfallen in Berlin die MSA Prüfungen an Gymnasien. Der Mittlere Schulabschluss wird dann automatisch mit einer Versetzung in die 11. Klasse erworben.

Erweiterte Berufsbildungsreife

Ab dem Schuljahr 2013/14 werden diese Prüfungsaufgaben auch für den Schulabschluss der erweiterten Berufsbildungsreife (kurz: eBBR in Berlin bzw. EBR in Brandenburg) in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache genutzt.

Das heißt, dass es nun keine eigene Prüfung für diesen Abschluss gibt, sondern alle Schüler, egal welcher Schulabschluss ihr Ziel ist, am selben Tag dieselben Aufgaben erhalten. Die Prüfungsdauer ist unabhängig vom Abschluss für alle Schülerinnen und Schüler gleich.

Dabei sind trotzdem einige Unterschiede zu beachten. Während für den MSA alle Aufgaben bearbeitet werden müssen, fallen für die Schüler, die den eBBR erreichen möchten, die mit einem Sternchen * versehenen Aufgaben weg. Daraus ergeben sich dann automatisch auch unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe.

Absolventen des eBBR können hierbei auch die Sternchen-Aufgaben lösen, alle Noten auf eBBR-Niveau sind aber auch erreichbar, wenn nur die Aufgaben, die nicht mit einem Stern versehen sind, bearbeitet werden.

 

Prüfungen

Die schriftlichen Prüfungsaufgaben werden zentral gestellt und an einem zentralen Termin geschrieben.


Der MSA besteht aus 5 Teilen: zwei mündliche und drei schriftliche Prüfungen. Hier eine kurze Übersicht:

 

MSA - Und jetzt?

In Berlin und Brandenburg ist der MSA in der 10. Klasse Pflicht.

Zwar ist er momentan nicht allzu schwierig, trotzdem ist eine gute Vorbereitung durchaus sinnvoll, vor allem, wenn man die Schule abbrechen und eine Ausbildung beginnen möchte. Auch um für die Oberstufe zugelassen zu werden (also für das Abitur), ist ein bestandener MSA Voraussetzung.

  • Abitur: Für den Weg zum Abitur, also die Fortsetzung der Schullaufbahn in der gymnasialen Oberstufe, ist das Erreichen des MSA eine zwingende Voraussetzung. Das Abitur ist wohl der sicherste Weg. Zum einen sind die Berufschancen besser, zum anderen kann man mit dem Abitur auch an die Universität gehen.
  • Fachabitur: Das Fachabitur ist auch eine Möglichkeit nach dem MSA, welche jedoch nicht so hoch anerkannt ist, wie das allgemeine Abi. Durchaus aber ein nützlicher Weg, wenn man sich nur auf eine Richtung spezialisieren will.
  • Ausbildung: Falls man nun doch keine Lust mehr auf die ewige Schule hat, bleibt nur noch die Ausbildung, um direkt ins Berufsleben einzusteigen. Auch hier wird meistens der MSA gefordert.

FAQ

Als MSA wird in Berlin der Mittlere Schulabschluss am Ende der 10. Klasse bezeichnet. Zum Erwerb des MSA müssen mehrere schriftliche und mündliche Prüfungen abgelegt werden.
Die MSA Prüfungen werden im Rahmen des Sofortprogramms Oktober 2023 zum Schuljahr 2023/2024 an Gymnasien abgeschafft. An Sekundarschulen müssen die Prüfungen weiterhin abgelegt werden.
Am Ende der 10. Klasse wird an allen Schulen in Berlin der Mittlere Schulabschluss (MSA) erworben. Schülerinnen und Schüler an Sekundarschulen müssen dazu die MSA Prüfungen absolvieren, während in Gymnasien der Mittlere Schulabschluss automatisch mit einer Versetzung in die 11. Klasse erworben wird.
Der MSA ist Voraussetzung zum Wechsel in die (gymnasiale) Oberstufe, d.h. der MSA wird benötigt für das Abitur, das Fachabitur und auch viele Ausbildungen.

Der Mittlere Schulabschluss (MSA) kann in allgemeinbildenden Schulen erworben werden und die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) in berufsbildenden Schulen. Beide Abschlüsse enden zwar mit der gleichen zentralen Prüfung, jedoch müssen beim eBBR nicht alle Aufgaben bearbeitet werden.

In Brandenburg wird der MSA meist Fachoberschulreife (FOR) und die erweiterte Berufsbildungsreife wird EBR genannt.

 

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